Management im Gesundheitswesen |  Katrin Wendler 

Risikomanagement

Beschluss des G-BA zu den Änderungen im § 137 SGB V

Die „Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser“ (KQM-RL) von 4/2014 wurde am 16.11.2016 von der sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärzte, Ver­trags­psy­cho­the­rapeu­ten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser abgelöst.

Neu aufgenommen wurden Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement und ein einrichtungsinternes Fehlermeldesystem sowie die Teilnahme an übergreifenden Feh­ler­mel­desys­temen.


Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an

  • Durchführung eines Risikomanagementsystem Audits
  • Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung eines Risikomanagementsystems
  • Gemeinsame Erarbeitung eines Projektauftrages zur Einführung und Umsetzung eines Risikomanagementsystems
  • Begleitung und Moderation des Projektes zur Einführung eines Risikomanagementsystems mit den vom GBA geforderten Mindestanforderungen
  • Vorbereitung und Moderation von erforderlichen Workshops
  • Inhouseseminar zum Thema „Risikomanagement für Führungskräfte“