Management im Gesundheitswesen | Katrin Wendler 
 

Risikomanagement

Beschluss des G-BA zu den Änderungen im § 137 SGB V

Die „Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser“ (KQM-RL) von 4/2014 wurde am 16.11.2016 von der sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärzte, Ver­trags­psy­cho­the­rapeu­ten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser abgelöst.

Neu aufgenommen wurden Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement und ein einrichtungsinternes Fehlermeldesystem sowie die Teilnahme an übergreifenden Feh­ler­mel­desys­temen.


Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an


Durchführung eines Risikomanagementsystem Audits


Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung eines Risikomanagementsystems


Gemeinsame Erarbeitung eines Projektauftrages zur Einführung und Umsetzung eines Risikomanagementsystems


Begleitung und Moderation des Projektes zur Einführung eines Risikomanagementsystems mit den vom GBA geforderten Mindestanforderungen


Vorbereitung und Moderation von erforderlichen Workshops


Inhouseseminar zum Thema „Risikomanagement für Führungskräfte“