Risikomanagement
Beschluss des G-BA zu den Änderungen im § 137 SGB V
Die „Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser“ (KQM-RL) von 4/2014 wurde am 16.11.2016 von der sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser abgelöst.
Neu aufgenommen wurden Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement und ein einrichtungsinternes Fehlermeldesystem sowie die Teilnahme an übergreifenden Fehlermeldesystemen.
Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an
Durchführung eines Risikomanagementsystem Audits | |
Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung eines Risikomanagementsystems | |
Gemeinsame Erarbeitung eines Projektauftrages zur Einführung und Umsetzung eines Risikomanagementsystems | |
Begleitung und Moderation des Projektes zur Einführung eines Risikomanagementsystems mit den vom GBA geforderten Mindestanforderungen | |
Vorbereitung und Moderation von erforderlichen Workshops | |
Inhouseseminar zum Thema „Risikomanagement für Führungskräfte“ |